In Frankreich wird über die Haftentlassung von Julien und Yldune spekuliert.
Während der Haftrichter ein entsprechendes Dokument bereits unterzeichnet hat, fordert die Staatsanwaltschaft nun „Sicherheitsverwahrung“.
Wir dokumentieren dazu an dieser Stelle einen Artikel von „Le Parisien“, der allerdings erneut in einem für französische Medien typischen Tonfall von Julien als „Chef“ der „Tarnac-Gruppe“ spricht.
Chef der Tarnac-Gruppe könnte heute entlassen werden
Wird Julien Coupat Weihnachten im Gefängnis oder frei in der Gesellschaft seiner Nächsten sein? Gericht entscheidet heute.
Der Mann von 34 Jahren ist seit dem 15. November im Gefängnis „Santé“, angeklagt „Kopf einer terroristischen Vereinigung“ zu sein und „gemeinsame Zerstörungen mit terroristischer Absichten“ in den Sabotagefällen auf den Strecken der SNCF. Für seine Lebensgefährtin, Yldune Levy, stellt sich die Frage nicht mehr: gestern wurde ihr Antrag auf Freilassung abgelehnt. Was Julien Coupat betrifft, so hat die Tatsache dass die Justiz ihn mit einer schlichten richterlichen Kontrolle entlassen hat, der Akte einen weiteren Dolchstoss zugeführt.
Freitag, 19. Dezember, ein Richter genehmigt die Freilassung von Coupat,* Einige Tage zuvor stellte M e Irène Terrel, nach einer Befragung vor dem Untersuchungsrichter der für die Untersuchung zuständig ist, einen Antrag auf Freilassung ihres Mandanten. Es liegt an einem Haftrichter diese Entscheidung zu treffen, und letzterer hat dies schliesslich am Freitag getan. Für den Haftrichter präsentierte Julien Coupat ausreichend Garantien, d.h. er kann nachweisen dass er einen Wohnsitz hat und seine soziale Lage stabil genug ist bis zu seiner nächsten Einberufung vor Gericht. Von Seiten der Staatsanwaltschaft von Paris wurde sofort Berufung gegen diese Entscheidung eingelegt. Es wird also eines Gremium einberufen, bestehend aus drei Richtern, welches in der Untersuchungskammer des Appellationsgerichtes in Paris die Entscheidung treffen wird. Aber um sicherzustellen dass Julien Coupat während der Zeit in der sich die Untersuchungskammer entscheidet, legte die Oberstaatsanwaltschaft ein Gesuch für Sicherheitsverwahrung beim obersten Richter ein.
Heute, eine vorläufige Entscheidung
Die Kammer hat 48 Stunden ab dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Eilverfahrens um über die Anweisung zu entscheiden. Dies wird somit obligatorisch am Tag stattfinden. Sie wird sich nicht nur auf die Möglichkeit einer Anordnungs-Haft entscheiden, ohne sich auf dem Boden der Tatsachen umzusehen. Wenn also Julien Coupat heute aus dem „Santée“ entlassen wird, garantiert das nicht dass er am Freitag nicht zurück und ein weiteres Mal hinter Gittern sein wird. „Eine Haft-Anordnung am Vorabend vor Weihnachten ist einfach lamentable“, empört sich M e Terrel.
Am Freitag, dem endgültigen Urteil entgegen
Die Position des Haftrichters, die am 19. Dezember erklärt wurde und die des Oberstaatsanwaltes werden in drei Tagen vor der Untersuchungskammer bis zum Fond diskutiert. Der Oberstaatsanwalt von Paris insistierte gestern weiterhin. Für ihn ist die Freilassung von Coupat noch zu früh: „Die Gründe für die Haft sind genau dieselben wie vor einem Monat: Es handelt sich insbesondere darum, eine Abstimmung mit den anderen Angeklagten in dem Verfahrens, das Sehen von unermittelten Zeugen und das Verschwindenlassen von Beweismaterialien zu verhindern“. „Wenn seine Freilassung bestätigt würde, würde dies als großer Sieg von seiner Verteidigerin gewertet werden, die nie aufgehört habe anzumerken dass die Akte „leer“ ist.
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