Zum 16. Juli hatten zwei Berliner Autonome, zum 17. Juli eine Hamburgerin, eine richterliche Zeugenvorladung erhalten. Im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens des Tribunal de Grande Instance de Paris wurden sie aufgefordert, in einem französischen Ermittlungsverfahren gegen neun GenossInnen (Tarnac 9) als ZeugInnen auszusagen. Im November 2008 wurden neun Personen in Frankreich nach Sabotageaktionen am Schienennetz anlässlich eines Castortransports und der Streiks im Bahngewerbe aufgrund des französischen Anti-Terror-Paragrafen verhaftet.
Anlässlich der Zeugenvorladungen in Deutschland wurde an diesen Tagen in Berlin und Hamburg zu Kundgebungen mobilisiert.
Für die Vorgeladenen war klar, dass sie keine Aussagen machen werden. Gegen sie wurde bereits nach §129a wegen Hakenkrallenanschlägen in der BRD ermittelt. Die erste Berliner Zeugin folgte ihrer Ladung zum 16. Juli, 9 Uhr, erst gar nicht und blieb dem Gericht am Tempelhofer Damm fern. Um 11 Uhr begann in Berlin die Kundgebung auf dem Pariser Platz am Brandenburger Tor, etwa 50 Meter von der französischen Botschaft entfernt. Redebeiträge und Grußworte informierten über das Verfahren in Frankreich und wandten sich gegen die herrschende Atom- und Energiepolitik.
Plötzlich tauchte vor der französischen Botschaft ein hüpfender, menschengroßer, gelber Affe auf, ein Uran-Utan, mit einem Schild gegen Atomtransporte auf dem Rücken. Er gesellte sich dann zur Kundgebung und ergriff mit einer weiblich wirkenden Stimme das Wort. Nach einer guten Viertelstunde wurde der Affe, als er die Kundgebung wieder verlassen wollte, festgenommen. Darunter versteckte sich – der geneigte Leser ahnt es – die Zeugin. Sie wurde nach Tempelhof gebracht und dort zunächst mehrere Stunden inhaftiert. Auf den gleichen Weg machten sich auch die Kundgebungsteilnehmer, denn dort sollten auch die Zeugenvernehmungen stattfinden.
Nachdem der andere Zeuge die Antwort auf sämtliche Fragen der Richtern nach §55 StPO verweigerte und gegen 16 Uhr ohne Sanktionen entlassen wurde, ist die auf der Kundgebung festgenommene vorgeführt worden.
Die beiden deutschen und die vier aus Frankreich angereisten Richtern staunten nicht schlecht, als die geladene Zeugin im gelben Affenkostüm den Raum betrat. Sie hatte darunter nur Unterwäsche an und den Beamten war eine gelb-wuschelige Zeugin lieber als eine nahezu nackte. In dieser Aufmachung stand bzw. saß sie dann zwei Stunden vor den sich wundernden Richtern und verweigerte die Aussage.
Eine wunderschöne Geschichte einer gelungenen Aktion, die beispielgebend verdeutlicht, dass man nicht freiwillig zu richterlichen Zeugenvorladungen gehen muss und auf das staatliche Affentheater immer auch eine angemessene Antwort finden kann.
Einen weiteren Bericht gibt es beim Umbruch-Bildarchiv. Die Redebeiträge finden sich als Ergänzung bei Indymedia. In Hamburg wurde zum Missfallen der französischen Richter die Aussageverweigerung nach §55 StPO gleich akzeptiert und die Vernehmung zügig beendet.
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